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Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Für Familien

Kostenträger

Die Finanzierung der psychomotorischen Förderung kann bei einer entsprechenden Indikation über den LWL oder das Jugendamt erfolgen.

Für Kinder im Vorschulalter

Bei der psychomotorischen Förderung handelt es sich um eine Heilpädagogisches Maßnahme (Frühförderung als Solitärleistung nach § 79 SGB IX). Seit dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für die Leistungen der Frühförderung zuständig.

Weitere Informationen des LWL finden Sie hier: https://www.soziale-teilhabe-kiju.lwl.org/de/
 
In drei Schritten zur Psychomotorischen Förderung:

  1. Um Frühförderung zu erhalten ist ein Arztbesuch erforderlich. Die Kinderärztin / der Kinderarzt stellen fest, ob Ihr Kind Psychomotorik als heilpädagogische Förderung benötigt und verordnet die Leistung bzw. schreibt eine ärztliche Stellungnahme.
  2. Dann kann mit uns ein Termin für eine Diagnostik mit Ihrem Kind vereinbart werden.
  3. Anschließend kann der Antrag auf Frühförderung gestellt werden. Wenn die Frühförderung als geeignete Maßnahme festgestellt wird, erhalten Sie vom LWL eine Zusage.

Für Kinder im Schulalter

Es handelt sich bei der Psychomotorik um eine Leistung nach § 35a KJHG. Die Finanzierung der Förderung kann vom Jugendamt übernommen werden. Die Antragstellung, in deren Rahmen das Jugendamt eine Kostenübernahme für die Psychomotorik prüft, erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bei einer Erstbewilligung ist zur Vorabklärung ein Termin in einer der Erziehungsberatungsstellen (EB) der Stadt Dortmund oder der freien Träger notwendig. Nach Möglichkeit sollten Ihrem Antrag ein Sozialbericht der Schule, wenn vorhanden eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme und ggfls. Arzt- oder Therapieberichte beigelegt werden.
  2. Die Erziehungsberatungsstelle schickt dann bei Empfehlung der psychomotorischen Förderung eine Stellungnahme an die zuständige Fachstelle 35a beim Jugendamt.
  3. Die Fachstelle 35a prüft die Empfehlung und trifft eine Entscheidung bzgl. der Bewilligung (Kostenübernahme).
  4. Wenn die psychomotorische Förderung bewilligt wird, bekommen Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid vom Jugendamt. Auf dem Bescheid steht auch immer eine Ansprechperson der Fachstelle.

Weitere Möglichkeiten

In einigen Fällen übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten. Eine private Finanzierung ist ebenfalls möglich.

Wir beraten Sie gern.