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Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Für Familien

Kostenträger

Die Finanzierung der psychomotorischen Förderung kann bei einer entsprechenden Indikation über das Jugendamt erfolgen. Der Antrag auf Kostenübernahme der Förderung wird von den Eltern gestellt.

Für Kinder im Schulalter

Als anerkannter Träger der Jugendhilfe erbringt das BWA Leistungen in folgenden Bereichen:

  1. Psychomotorische Förderung als Maßnahme nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung)
  2. Psychomotorik im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII, zur Überwindung von Entwicklungsrückständen und Verhaltensproblemen)

Unser Angebot steht Kindern ab der Einschulung offen (Alter 6 bis 14 Jahre).

Die Finanzierung der Förderung kann vom Jugendamt übernommen werden. Die Antragstellung, in deren Rahmen das Jugendamt eine Kostenübernahme für die Psychomotorik prüft, erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bei einer Erstbewilligung ist zur Vorabklärung ein Termin in einer der Erziehungsberatungsstellen (EB) der Stadt Dortmund oder der freien Träger notwendig. Nach Möglichkeit sollten Ihrem Antrag ein Sozialbericht der Schule, wenn vorhanden eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme und ggfls. Arzt- oder Therapieberichte beigelegt werden.
  2. Die Erziehungsberatungsstelle schickt dann bei Empfehlung der psychomotorischen Förderung eine Stellungnahme an die zuständige Fachstelle 35a beim Jugendamt.
  3. Die Fachstelle 35a prüft die Empfehlung und trifft eine Entscheidung bzgl. der Bewilligung (Kostenübernahme).
  4. Wenn die psychomotorische Förderung bewilligt wird, bekommen Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid vom Jugendamt. Auf dem Bescheid steht auch immer eine Ansprechperson der Fachstelle.

Weitere Möglichkeiten

In einigen Fällen übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten. Eine private Finanzierung ist ebenfalls möglich.

Wir beraten Sie gern.