Angebote des BwA für Familien
Möglicherweise sind Sie Mutter oder Vater eines Kindes, von dem Sie oder andere Bezugspersonen meinen, es sei hinsichtlich seines motorischen, emotionalen oder sozialen Verhaltens in irgendeiner Weise außergewöhnlich.
Häufige Fragen, die Eltern sich stellen und mit denen Eltern sich an uns wenden sind:
Wir bieten psychomtorische Förderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren an. Die Psychomotorische Förderung im BwA ist ein Angebot für Kinder ab der Einschulung. Es handelt sich bei der psychomotorischen Förderung um eine Leistung nach § 35a KJHG. Die Kosten können vom Jugendamt übernommen werden.
Manchmal ist noch nicht klar, ob eine psychomotorische Förderung für Ihr Kind das richtige Angebot ist. Hier bieten wir Ihnen, zunächst unabhängig von einer Förderung, eine umfassende psychomotorische Diagnostik an. Hierbei handelt es sich um eine von den Familien privat zu zahlende Leistung.
So erreichen Sie uns
Unter der Telefonnummer des Case Managements werden Sie in der Regel direkt mit dem Anrufbeantworter verbunden. Für einen Rückruf hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter bitte folgende Informationen:
- Ihren Namen
- Ihre Rufnummer
- den Grund Ihres Anrufes
Nach der Anmeldung:
Nach der Anmeldung übernehmen wir Ihr Kind auf unsere Warteliste. Sie bekommen nun per Post einige Unterlagen von uns zugeschickt:
- Ein Anschreiben aus dem hervorgeht, welche Schritte für die Beantragung der Kostenzusage nötig sind.
- Unseren Elternfragebogen / Anamnesebogen
- Unser Faltblatt
Den Elternfragebogen senden Sie bitte ausgefüllt an uns zurück.
Mit gewissen Wartezeiten ist zu rechnen. Wir führen eine Warteliste für unsere psychomotorischen Fördergruppen. Die Wartezeiten orientieren sich an unseren Kapazitäten und der Auslastung der Gruppen. Es kann zwischen Wochen und auch wenigen Monaten dauern, bis die Förderung beginnen kann.
Es handelt sich bei der psychomotorischen Förderung um eine Leistung nach § 35a KJHG. Die Finanzierung der Förderung kann vom Jugendamt übernommen werden. Die Antragstellung, in deren Rahmen das Jugendamt eine Kostenübernahme für die Psychomotorik prüft, erfolgt in mehreren Schritten:
- Bei einer Erstbewilligung ist zur Vorabklärung ein Termin in einer der Erziehungsberatungsstellen (EB) der Stadt Dortmund oder der freien Träger notwendig. Nach Möglichkeit sollten dem Antrag ein Sozialbericht der Schule, wenn vorhanden eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme und ggfls. Arzt- oder Therapieberichte beigelegt werden.
- Die Erziehungsberatungsstelle schickt dann bei Empfehlung der psychomotorischen Förderung eine Stellungnahme an die zuständige Fachstelle 35a beim Jugendamt.
- Die Fachstelle 35a prüft die Empfehlung und trifft eine Entscheidung bzgl. der Bewilligung (Kostenübernahme).
- Wenn die psychomotorische Förderung bewilligt wird, bekommen Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid vom Jugendamt. Auf dem Bescheid steht auch immer eine Ansprechperson der Fachstelle.
Link zu den Beratungsstellen in Dortmund
https://www.dortmund.de/themen/kinder-jugendliche-und-familie/hilfe-und-beratung/psychologischer-beratungsdienst/
Link zur Fachstelle 35a des Jugendamtes der Stadt Dortmund
https://www.dortmund.de/services/eingliederungshilfe.html
Insofern die psychomotorische Förderung vom Jugendamt bewilligt wird, werden Sie als Eltern darüber informiert und Sie erhalten einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass die Förderung Ihres Kindes beginnen kann.
Die Fördergruppe findet einmal pro Woche zu einem festen Termin statt. Ausgenommen sind die Schulferienzeiten. Hier findet in der Regel keine Förderung statt.
Der Zeitraum der Förderung hängt vom Umfang der Bewilligung des Jugendamtes ab.
Eine Weiterführung der Förderung ist bei entsprechendem Bedarf möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei einem Antrag auf Weiterbewilligung der Förderung.
Es kann immer mal passieren, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann, z.B. weil das Kind oder Sie erkrankt sind oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Bitte sagen Sie einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich ab. Wenden Sie sich mit Terminabsagen bitte direkt an Ihre Therapeutin.
- Anmeldung: Die Anmeldung zur Förderung und allgemeine Fragen zur Beantragung der Kostenübernahme richten Sie telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular an Frau Dagmar Slickers (Case Management im ZBT).
- Terminplanung/Terminabsage: Sobald feststeht, in welche Gruppe Ihr Kind kommen wird, ist die Therapeutin Ihre Ansprechpartnerin. Mit ihr besprechen Sie auch die Termine und Ferienzeiten. Wenn Sie Termine absagen müssen, wenden Sie sich bitte auch direkt an Ihre Therapeutin.
- Abrechnung: Mit allen Fragen rund um die Abrechnung können Sie sich direkt an Frau Andrea Murawa wenden (Sekretariat Förderverein BwA e.V.).